FSME-Impfung in der Apotheke: die Rechtslage
Apothekerinnen und Apotheker dürfen Personen ab 18 Jahren mit Impfstoffen impfen, die keine Lebendimpfstoffe sind (§ 20c Abs. 1 IfSG).2 Die Fachpresse nennt die FSME-Impfung ausdrücklich als neue Möglichkeit für Apotheken.3
Wer für Grippe und COVID-19 geschult ist, braucht eine Ergänzungsschulung (§ 20c Abs. 1 Satz 2 IfSG); wer noch nicht geschult ist, die vollständige ärztliche Schulung.2 Geimpft wird in der Regel in den Muskel. Bei einigen FSME-Impfstoffen ist auch die Gabe unter die Haut möglich4, etwa bei Blutgerinnungsstörungen, soweit die Zulassung sie vorsieht.5 Wer schon impfen darf, braucht dafür ein praktisches Ergänzungsmodul von einer Fortbildungsstunde und darf ohne dieses Modul nicht subkutan impfen.4 Zum Stand der Schulung siehe unten.
Risikogebiete 2026
Das Robert Koch-Institut weist Stand Januar 2026 185 Land- und Stadtkreise als FSME-Risikogebiete aus; neu dazugekommen sind der Landkreis Nordsachsen und die Stadt Halle (Saale). Risikogebiete liegen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.1 Die meisten liegen in Bayern und Baden-Württemberg.6
2025 wurden 693 FSME-Erkrankungen übermittelt; vereinzelt treten Erkrankungen auch außerhalb der Risikogebiete auf, 2025 in 40 Fällen außerhalb der damals ausgewiesenen Gebiete. Die Impfquoten in den Risikogebieten sind laut RKI weiterhin gering, besonders bei Menschen über 60 Jahren.1
Für wen die STIKO die Impfung empfiehlt
Die STIKO empfiehlt die FSME-Impfung Personen, die in Risikogebieten Zecken ausgesetzt sind, beruflich Gefährdeten etwa in der Forst- oder Landwirtschaft und im Labor sowie Reisenden, die sich in Risikogebieten außerhalb Deutschlands Zecken aussetzen. Außerhalb der Risikogebiete kann eine Impfung ebenfalls in Betracht kommen; ob die Krankenkasse dann die Kosten übernimmt, ist bei ihr zu erfragen.7
Für Ihre Ansprache heißt das: In einem Risikogebiet betrifft die Empfehlung alle, die Zecken ausgesetzt sind, etwa bei Gartenarbeit oder Wanderungen. Außerhalb sind es vor allem Menschen, die in ein Risikogebiet reisen, sowie beruflich Gefährdete, etwa im Labor.
Impfserie und Saison planen
Für den vollen Impfschutz sind in der Regel drei Impfungen nötig. Für kurzfristigen Schutz, etwa vor einer Reise in ein Risikogebiet, gibt es Schnellschemata. Auffrischungen folgen in Abständen, die vom Impfstoff und vom Alter abhängen.8
Begonnen wird am besten im Winter oder Frühjahr, damit der Schutz rechtzeitig aufgebaut ist.6 Für die Apotheke liegt die FSME-Saison am Impftisch damit zwischen Grippesaison und Sommer. Vereinbaren Sie die Folgetermine gleich mit, denn die Impfserie zieht sich über Monate.
Schulung: Stand und offene Fragen
Laut dem Curriculum der Bundesapothekerkammer vom 13.10.2026 umfasst die Ergänzungsschulung für Apothekerinnen und Apotheker, die bereits für Grippe und COVID-19 geschult sind, 14 Fortbildungsstunden, größtenteils im Selbststudium; wer bisher nicht geschult ist, absolviert 23 Fortbildungsstunden.9 Die Bundesärztekammer trägt dieses Curriculum nicht mit: Sie spricht von einem fortbestehenden fachlichen Dissens und hält die vorgesehene Schulung für nicht ausreichend.10 Laut Pharmazeutischer Zeitung hält sie insgesamt 64 Unterrichtseinheiten für erforderlich.11 Nach § 20c Abs. 3 IfSG entwickelt die Bundesapothekerkammer die Mustercurricula in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer.2 Welche Schulung in Ihrem Kammerbezirk angeboten und anerkannt wird, erfahren Sie bei Ihrer Landesapothekerkammer.
Mehr dazu: Impfen durch PTA: Schulung und Delegation.
Abrechnung
Der bundesweite Vertrag nach § 132e Abs. 1a SGB V regelt in der Fassung mit Stand 05.08.2026 nur Grippe- und COVID-19-Impfungen.12 Über diesen Vertrag ist die FSME-Impfung in der Apotheke bislang nicht abrechenbar; bis dahin bieten Sie sie als Selbstzahlerleistung an. Der Präsident der Bundesapothekerkammer geht davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zulasten der Krankenkassen möglich sein werden.9
Den aktuellen Stand finden Sie unter Vergütung von Impfungen in der Apotheke.
Folgetermine dokumentieren
Notwendige Folge- und Auffrischimpfungen sind in der Dokumentation mit Terminvorschlägen anzugeben (§ 22 Abs. 4 IfSG).13 Bei einer Impfserie wie gegen FSME betrifft das jede weitere Dosis. Die Dokumentation der Apotheke nach § 35a Abs. 5 ApBetrO ist zehn Jahre ab dem Impfdatum aufzubewahren.14 Die Angaben im Einzelnen: Impfdokumentation in der Apotheke: Pflichtangaben.
Häufige Fragen
Wie viele FSME-Risikogebiete gibt es 2026?
Stand Januar 2026 weist das Robert Koch-Institut 185 Land- und Stadtkreise als FSME-Risikogebiete aus.1
Für wen empfiehlt die STIKO die FSME-Impfung?
Für Personen, die in Risikogebieten Zecken ausgesetzt sind, für beruflich Gefährdete und für Reisende in Risikogebiete außerhalb Deutschlands.7
Wann sollte die Impfserie beginnen?
Am besten im Winter oder Frühjahr, damit der Schutz rechtzeitig aufgebaut ist.6 Für kurzfristigen Schutz gibt es Schnellschemata.8
Kann die Apotheke die FSME-Impfung mit der Krankenkasse abrechnen?
Über den bundesweiten Vertrag bislang nicht: Der Vertrag nach § 132e Abs. 1a SGB V (Stand 05.08.2026) regelt nur Grippe und COVID-19.12 Der BAK-Präsident erwartet die Kassenabrechnung für alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen spätestens ab Jahresbeginn 2027.9