Wer in der Apotheke impfen darf: Schulung, Curriculum und Delegation an PTA

Wer in der Apotheke impft, braucht eine ärztliche Schulung. Die Verabreichung lässt sich an PTA delegieren, Aufklärung und Dokumentation nicht. Was § 20c IfSG verlangt und welchen Umfang die Curricula vorsehen.

Stand: 24.10.2026

Voraussetzungen nach § 20c IfSG

  • ärztliche Schulung mit bestätigter erfolgreicher Teilnahme,
  • Zugehörigkeit zum Personal der öffentlichen Apotheke, für die geimpft wird,
  • die geimpfte Person ist mindestens 18 Jahre alt.1

Die Schulung umfasst unter anderem Aufklärung, Anamnese einschließlich Impfanamnese, Impfberatung und Einwilligung, Kontraindikationen sowie Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen (Abs. 2).1

Mustercurricula entwickelt die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer. Die Schulungen der Apothekerinnen und Apotheker – Erst- und Ergänzungsschulung – können, soweit möglich, digital stattfinden (Abs. 3).1

Umfang laut BAK-Curriculum

Umfang der Impfschulungen
GruppeUmfangQuelle
Apothekerinnen und Apotheker ohne bisherige Impfschulung23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten2
Apothekerinnen und Apotheker mit Grippe- oder COVID-19-Schulung14 Fortbildungsstunden, größtenteils im Selbststudium, gegebenenfalls zusätzlich eine Praxisstunde zur subkutanen Injektion2
PTA8 Fortbildungsstunden (6 Zeitstunden), mit gültiger Ersthelfer-Qualifikation 6 Fortbildungsstunden; Theorie online möglich, Praxis und Erste Hilfe in Präsenz3

Stand 13.10.2026 waren die Fortbildungsmaterialien in Erstellung und die Veranstaltungen in Planung.2 Aktuelle Termine erfahren Sie bei Ihrer Landesapothekerkammer.

Delegation: was PTA übernehmen dürfen – und was nicht

Delegation beim Impfen nach § 20c IfSG
DelegierbarNicht delegierbar
Verabreichung der ImpfungAufklärung, Anamnese, Einwilligung und Dokumentation

Delegierbar ist nur die Verabreichung – an PTA, Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum sowie Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure. Voraussetzung sind die Aufsicht durch den Apotheker bzw. die Apothekerin und eine ärztliche Schulung zur Verabreichung (§ 20c Abs. 4 IfSG).1

In der Dokumentation der Apotheke stehen Name und Bestätigung der verabreichenden Person und bei Delegation das Namenszeichen des beaufsichtigenden Apothekers (§ 35a Abs. 5 ApBetrO).4 Alle Pflichtangaben im Überblick: Impfdokumentation in der Apotheke: Pflichtangaben.

Schulungsbedarf im Team ermitteln

Mit den Angaben oben lässt sich der Bedarf je Person einordnen:

  • Apothekerin oder Apotheker, schon für Grippe und COVID-19 geschult: Diese Impfungen weiter ohne neue Schulung; für weitere Nicht-Lebendimpfstoffe die Ergänzungsschulung (§ 20c Abs. 1 Satz 2 IfSG)1 – laut Curriculum 14 Fortbildungsstunden.2
  • Apothekerin oder Apotheker ohne bisherige Impfschulung: laut Curriculum 23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten.2
  • PTA, die verabreichen soll: laut Curriculum 8 Fortbildungsstunden, mit gültiger Ersthelfer-Qualifikation 6; Praxis und Erste Hilfe in Präsenz.3

Für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum und Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure gilt bei der Delegation dasselbe wie für PTA: ärztliche Schulung zur Verabreichung und Aufsicht.1

Was Inhaber festlegen sollten

Aus diesen Regeln ergeben sich Entscheidungen, die vor dem ersten Impftag getroffen sein sollten:

  • Wer klärt auf, wer verabreicht, wer beaufsichtigt – auch an Tagen mit wenig Besetzung.
  • Schulungsnachweise ablegen; Schulungen des unterstützenden Personals dokumentieren (§ 35a Abs. 2 ApBetrO).4
  • Festlegungen im Qualitätsmanagement ergänzen (§ 35a Abs. 1 ApBetrO).4

Welche Impfungen mit einer Ergänzungsschulung hinzukommen: Totimpfstoffe in der Apotheke.

Häufige Fragen

Darf eine PTA ohne Aufsicht impfen?

Nein. Die Verabreichung ist nur delegierbar, wenn der Apotheker oder die Apothekerin dabei beaufsichtigt (§ 20c Abs. 4 IfSG).1

Reicht meine bisherige Grippe-Schulung für die neuen Impfungen?

Für Grippe und COVID-19 ja, für weitere Nicht-Lebendimpfstoffe ist eine Ergänzungsschulung nötig (§ 20c Abs. 1 Satz 2 IfSG).1

Wie lange dauert die Schulung für PTA?

Laut Curriculum acht Fortbildungsstunden, das entspricht sechs Zeitstunden; mit gültiger Qualifikation als betriebliche Ersthelferin oder betrieblicher Ersthelfer sechs Fortbildungsstunden.3

Wer darf außer PTA die Verabreichung übernehmen?

Personen in der praktischen Ausbildung zum Apotheker sowie Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure – ebenfalls nur nach ärztlicher Schulung und unter Aufsicht (§ 20c Abs. 4 IfSG).1

Kann die Schulung online stattfinden?

Die Schulungen der Apothekerinnen und Apotheker soweit möglich digital (§ 20c Abs. 3 IfSG).1 Für PTA kann laut Curriculum die Theorie online stattfinden; Praxis und Erste Hilfe sind in Präsenz vorgesehen.3