Vergütung von Impfungen in der Apotheke: Stand Oktober 2026

Was Apotheken von der gesetzlichen Krankenversicherung für Grippe- und COVID-19-Impfungen erhalten und wie es bei den weiteren Impfungen nach dem ApoVWG steht. Alle Beträge mit Quelle.

Stand: 24.10.2026

Vertragsgrundlage

Grundlage ist der Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband nach § 132e Abs. 1a SGB V. Er ist seit dem 15.10.2025 in Kraft; die Fassung mit Stand 05.08.2026 enthält die neue Vergütung ab dem 01.09.2026.1

Der Vertrag gilt für Grippeimpfungen bei Versicherten ab 18 Jahren und für COVID-19-Impfungen bei Versicherten ab 12 Jahren.1

Beträge je Impfung

Vergütung je Impfung ab 01.09.2026
ImpfungHauptleistungNebenleistungZusammen
Grippe11,00 €0,99 €11,99 €
COVID-19, Mehrdosenbehältnis13,58 €0,15 €13,73 €
COVID-19, Einzeldosenbehältnis11,53 €0,15 €11,68 €

Vergütung ab 01.09.2026; „Zusammen“ ist die Summe aus Haupt- und Nebenleistung, ohne Impfstoff.1 Alle Beträge ohne Gewähr; maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag.

Ein Rechenbeispiel: 100 Grippeimpfungen ergeben 1.199,00 € aus Haupt- und Nebenleistung; der Impfstoff wird gesondert abgerechnet. Was davon nach Arbeitszeit und Material bleibt, hängt von Ihrem Ablauf ab.

Impfstoffkosten

  • Grippe: Der Impfstoff wird zum Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet; der Apothekenabschlag nach § 130 SGB V entfällt.1
  • COVID-19: Die Impfdosen sind aus der Bundesbeschaffung zu beziehen und können den Krankenkassen nicht in Rechnung gestellt werden.1

Weitere Impfungen: Stand der Verhandlungen

Der Vertrag nach § 132e Abs. 1a SGB V regelt in der Fassung mit Stand 05.08.2026 nur Grippe- und COVID-19-Impfungen.1 Für die weiteren Nicht-Lebendimpfstoffe – im Sprachgebrauch Totimpfstoffe – enthält er keine Vergütung.

Laut Pharmazeutischer Zeitung vom 31.05.2026 müssen Leistungsbeschreibung und Honorierung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen – zu denen sie das Impfen zählt – zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden; ohne Einigung entscheidet die Schiedsstelle.2

Der Präsident der Bundesapothekerkammer geht davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zulasten der Krankenkassen möglich sein werden.3 Was bis dahin für den Start mit neuen Impfungen zu klären ist: Totimpfstoffe in der Apotheke nach dem ApoVWG.

Selbst rechnen

Was eine Impfung für Ihre Apotheke bedeutet, hängt von Ihrem Ablauf ab – vor allem davon, wie viel Zeit Aufklärung und Dokumentation brauchen. Auf der Seite Impfmanagement finden Sie einen Rechner, in den Sie Ihre eigenen Werte eintragen.

Wer an Aktionstagen gezielt impft, plant Personal und Zeit am besten vorher durch: Impfaktionstag in der Apotheke planen.

Häufige Fragen

Was erhält eine Apotheke für eine Grippeimpfung?

11,00 € plus 0,99 € Nebenleistung je Impfung, dazu den Impfstoff zum Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer (Versicherte ab 18 Jahren, ab 01.09.2026).1

Gibt es schon eine Kassenvergütung für Tetanus, FSME oder Hepatitis B in der Apotheke?

Nicht im Vertrag nach § 132e Abs. 1a SGB V: Er regelt in der Fassung mit Stand 05.08.2026 nur Grippe und COVID-19.1

Kann der COVID-19-Impfstoff mit der Kasse abgerechnet werden?

Nein. Die Impfdosen sind aus der Bundesbeschaffung zu beziehen und können den Krankenkassen nicht in Rechnung gestellt werden.1

Was erhält eine Apotheke für eine COVID-19-Impfung?

Aus einem Mehrdosenbehältnis 13,58 € plus 0,15 € Nebenleistung, aus einem Einzeldosenbehältnis 11,53 € plus 0,15 € (ab 01.09.2026). Der Impfstoff kommt aus der Bundesbeschaffung.1

Seit wann gelten diese Beträge?

Seit dem 01.09.2026, laut der Fassung des Vertrags mit Stand 05.08.2026.1

Ab welchem Alter gilt der Vertrag für COVID-19-Impfungen?

Für Versicherte ab 12 Jahren; Grippeimpfungen regelt er für Versicherte ab 18 Jahren.1